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         Rauchmelder Rettet Leben!

In Deutschland gibt es 600 Brandtote jährlich, davon sterben  95 % durch den Brandrauch. Die meisten werden Nachts im Schlaf überrascht und sterben letztendlich an einer Rauchvergiftung durch das Einatmen der geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid. Den der Rauch ist lautlos und schneller als das Feuer. Deshalb gilt: Brandtote sind Rauchtote.

Die eigentliche Gefahr für unser Leben ist also der Rauch und nicht das Feuer.

Rauchmelder retten Leben. Diesen Satz kann man wirklich wörtlich nehmen. Drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein. Genau hier verschafft dir der Rauchmelder, durch seinen lauten Alarm, den entscheidenden Vorsprung um sich und deine Familie in Sicherheit zu bringen.

Ab dem Jahr 2018 tritt die Rauchmelderpflicht in Bayern somit vollumfänglich in Kraft und es müssen demnach alle Wohnungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mit Rauchmeldern ausgerüstet sein.

 

Wie funktioniert ein Rauchmelder?

Hochwertige Rauchmelder funktionieren nach dem optischen Prinzip. In der Messkammer des Rauchmelders werden regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet. Da saubere Luft praktisch keine Lichtstrahlen reflektiert, treffen die Strahlen nicht auf die Fotolinse. Sobald Rauch in die Messkammer des Rauchmelders eintritt werden die Lichtstrahlen reflektiert und gestreut. Jetzt werden sie auf die Fotolinse abgelenkt. Der Rauchmelder hat den Rauch "erkannt" und löst einen sehr lauten Alarmton aus.

Die meisten Rauchmelder sind batteriebetrieben und arbeiten deshalb völlig unabhängig von der normalen Stromversorgung. Ungefähr einen Monat bevor die Batterie leer ist, ertönt ein sich immer wiederholendes Warnsignal. Es zeigt an dass die Batterie ausgewechselt werden muss. Hochwertige Rauchmelder kommen mit einer "Batteriefüllung" ca. 5 Jahre aus. Mit Hilfe der Prüftaste solltest du den Melder von Zeit zu Zeit auf Funktion überprüfen.

(Info: es wird darauf hingewiesen, dass es "keine Hausbesuche" zur Rauchmelderkontrolle der Feuerwehr, Polizei und anderweitigen Ämter vorgenommen werden!)

 

Was ist beim Kauf von Rauchmeldern zu beachten?

Die Feuerwehr empfiehlt hochwertige optische Rauchmelder. Achte beim Kauf auf folgende Merkmale:

  • Kaufe nur Rauchmelder die das VdS-Prüfzeichen tragen
  • Eine Prüftaste zur Funktionsüberprüfung muss vorhanden sein
  • Der Melder soll über eine Warnfunktion bei Nachlassen der Batterieleistung verfügen

 

Wer ist in Bayern für die Rauchmelder Installation- und Wartung verantwortlich?

Für die Montage entsprechender Rauchmelder ist im Rahmen von Neubauten der Bauherr verantwortlich. Der Begriff Bauherr bezeichnet prinzipiell eine natürliche oder juristische Person, welche im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung ein Bauvorhaben plant, durchführt oder auch vorbereiten beziehungsweise ausführen lässt. Bei bereits bestehenden Wohnungen liegt die Verantwortung für den Einbau beim Eigentümer des Objektes.

Zudem ist der Eigentümer auch für den Austausch defekter Geräte verantwortlich. Die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft ist hingegen Aufgabe des Besitzers, eine Übernahme dieser Verpflichtung durch den Eigentümer kann jedoch vereinbart werden. Um die Zuständigkeiten bzw. Verpflichtungen im Zusammenhang mit Betrieb und der Wartung von Rauchmeldern am Beispiel einer Mietwohnung zu verdeutlichen, kann demnach zusammengefasst werden:

-Der Rauchmelder-Einbau sowie der Austausch defekter Geräte liegt im Verantwortungsbereich Vermieters

-Für Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (z.B. Batteriewechsel) ist der Mieter zuständig

 

Förderungen für Gehörlose

Da für Gehörlose herkömmliche Rauchmelder naturgemäß unbrauchbar sind werden von verschiedenen Herstellern Rauchwarnmelder mit entsprechenden Zusatzfunktionen bzw. optionalem Zubehör (Blitzleuchten, Rüttelkissen) angeboten.

Diese speziellen Systeme sind als Vorkehrung zur Anpassung von Wohnungen an die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen nach dem Bayerischen Wohnbauprogramm förderungsfähig und entsprechende Anträge können bei den zuständigen Bewilligungsstellen gestellt werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang jedoch die Bagatellgrenze von 1000 Euro.

 

Gesetzliche Grundlage der Rauchmelderpflicht in Bayern

Die Rauchmelderpflicht in Bayern ist in Art. 46 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung verankert und kann in der Datenbank Bayern-Recht nachgelesen werden.

 

Wo werden die Rauchmelder installiert?

Befestige den Rauchmelder immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt. Der Abstand zur Wand sollte mindestens 50 cm betragen. In Räumen in denen normalerweise starker Dampf, Rauch oder Staub entsteht (z.B. Badezimmer) sollten keine Rauchmelder angebracht werden.

 

Als Mindestschutz sollte ein Rauchmelder pro Flur pro Etage installiert werden.